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"Die Rentenberater haben sich bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechtes im Rechtsleben - insbesondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten - als unentbehrlich erwiesen." (Der Deutsche Bundestag)
Rentenberater ...- sind gerichtlich zugelassen
- sind unabhängige Vertreter der Interessen ihrer Mandanten
- sind an die Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden
- sind für ihre Tätigkeit haftpflichtversichert
- unterliegen der Aufsicht des Präsidenten des Landgerichtes
- sind ein Organ der Rechtspflege
Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an:Stand: 20.05.2018
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